Kennen Sie jemanden, der zu uns passt?
Dann sagen Sie’ s weiter - und wir sagen Danke! Mit 1.000 Euro Prämie für die erfolgreiche Empfehlung von Pflegefachkräften.
Gute Teams entstehen nicht zufällig. Sie wachsen durch Menschen, die füreinander einstehen, sich gegenseitig unterstützen und gemeinsam etwas bewegen. Deshalb setzen wir auf unsere Mitarbeitenden: Sie kennen unsere Klinik, unsere Werte und wissen am besten, wer zu uns passt.
Jetzt neu und nur für begrenzte Zeit: Gemeinsam stärken wir unsere Pflege. Denn gute Pflege braucht starke Teams. Für die erfolgreiche Empfehlung einer examinierten Pflegekraft erhalten Mitarbeitende der kbo-Lech-Mangfall-Kliniken eine Prämie in Höhe von 1.000 Euro.
Die Sonderprämie gilt ab sofort für erfolgreiche Empfehlungen bis 31.03.2027. Für alle anderen Berufsgruppen bedanken wir uns natürlich weiterhin mit der regulären Empfehlungsprämie von 500 Euro.
So einfach funktioniert's:
Geeignete Person aus Freundes-, Familien- oder Bekanntenkreis empfehlen.
Empfehlungsformular ausfüllen
Spätestens zum Zeitpunkt der Einstellung bei der Personalabteilung einreichen.
Nach erfolgreicher Einstellung und bestandener Probezeit wird die Prämie als Bruttozuwendung über die Gehaltsabrechnung ausgezahlt.
Auf unserer Jobbörse finden Sie aktuelle Jobangebote der kbo-Lech-Mangfall-Kliniken.
Gemeinsam stärken wir unsere Pflege. Denn gute Pflege braucht starke Teams.
Noch Fragen?
Alle wichtigen Informationen im Zeitraffer haben wir Ihnen in unserem Erklärvideo zusammengefasst:
Oder Sie senden uns eine Mail an personal.LMK(at)kbo.de
Wichtige Informationen zum Prämienprogramm für Mitarbeitende
Füllen Sie dieses Empfehlungsformular aus und reichen Sie es spätestens zum Zeitpunkt der Einstellung bei der Personalabteilung ein.
Häufig gestellte Fragen
Wer kann am Prämienprogramm teilnehmen?
Am Prämienprogramm teilnehmen dürfen alle Mitarbeitenden der kbo-Lech-Mangfall-Kliniken, die ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis haben und sich in einem aktiven Teilzeit- oder Vollzeitarbeitsverhältnis befinden. Auch Auszubildende sowie Praktikantinnen und Praktikanten sind teilnahmeberechtigt. Mitarbeitende, die vor der Auszahlung der Prämie aus dem Unternehmen ausscheiden, haben keinen Anspruch auf die Prämie.
Für welche Stellen gilt das Prämienprogramm?
Die Prämie in Höhe von 1.000 Euro gilt ausschließlich für die erfolgreiche Empfehlung von examinierten Pflegefachkräften im angegebenen Aktionszeitraum. Voraussetzung für die Auszahlung der vollen Prämie ist eine Beschäftigung mit einem Stellenumfang von mindesten 75 Prozent. Bei einem geringeren Stellenumfang wird die Prämie anteilig ausgezahlt. Pflegehilfskräfte oder Minijobber können im Rahmen dieses Prämienprogramms nicht empfohlen werden. Für die erfolgreiche Empfehlung aller weiteren teilnahmeberechtigten Berufsgruppen wird nach wie vor eine Prämie in Höhe von 500 Euro gezahlt.
Muss die empfohlene Person sich auf eine ausgeschriebene Stelle bewerben?
In der Regel sollte sich die empfohlene Person auf eine aktuelle Stellenausschreibung bewerben. Initiativbewerbungen sind ebenfalls möglich.
Wie reiche ich eine Empfehlung ein?
Die Empfehlung erfolgt über das vorgesehene Empfehlungsformular. Berücksichtigt werden ausschließlich Empfehlungen, deren Formular spätestens zum Zeitpunkt der Einstellung in der Personalabteilung eingegangen ist.
Kann man unbegrenzt viele Mitarbeitende werben?
Ja, Sie können mehrere geeignete Personen empfehlen.
Aktionszeitraum
Die Prämie in Höhe von 1000 Euro wird ausschließlich für erfolgreiche Empfehlungen während des Aktionszeitraums ab sofort bis 31.03.2027 ausgezahlt.
Wann erhalte ich die Prämie?
Die Prämie wird ausgezahlt, sobald die empfohlene Person die vereinbarte Probezeit erfolgreich abgeschlossen hat. Die Auszahlung erfolgt mit der nächsten Gehaltsabrechnung.
Ist die Prämie steuerfrei?
Nein, die Prämie ist leider steuer- und sozialversicherungspflichtig. Sie wird als Arbeitslohn zur Bruttovergütung hinzugerechnet.
Was passiert, wenn mehrere Mitarbeitende die gleiche Person empfehlen?
Maßgeblich ist in der Regel die zuerst eingegangene und eindeutig dokumentierte Empfehlung.
Können auch Mitarbeitende für andere kbo-Kliniken geworben werden?
Das Prämienprogramm gilt ausschließlich für Mitarbeitende der kbo-Lech-Mangfall-Kliniken.
Wo erfahre ich den konkreten Bedarf an neuen Mitarbeitenden?
Sie können sich über die Stellenanzeigen auf unserer Karriereseite über offene Positionen informieren.
Erhalte ich die Prämie auch, wenn die empfohlene Person bereits mit der Klinik in Kontakt steht?
Nein. Es werden nur Empfehlungen berücksichtigt, wenn die Person zum Zeitpunkt der Empfehlung noch nicht im laufenden Bewerbungsprozess ist oder sich bereits beworben hat.
Kann ich ehemalige Mitarbeitende empfehlen?
Wiedereinstellungen sind grundsätzlich möglich, müssen aber individuell geprüft werden.
Kann ich auch Teilzeitkräfte empfehlen?
Ja, auch Teilzeitkräfte können angeworben werden, sofern ihr Beschäftigungsumfang mindestens 50 % umfasst.
Kann ich Familienangehörige oder Freunde empfehlen?
Ja, sofern Sie die Anforderungen an die Stelle erfüllen und keine anderen Ausschlussgründe bestehen.
Wie erfahre ich, ob meine Empfehlung erfolgreich war?
Aus Datenschutzgründen können nur begrenzte Informationen weitergegeben werden. Sie werden von der Personalabteilung informiert, sobald die Voraussetzungen für die Auszahlung Ihrer Prämie erfüllt sind.
An wen kann ich mich bei Fragen zur Initiative wenden?
Kontakt: personal.LMK@kbo.de
Besondere Hinweise:
Die Einstellung des empfohlenen Kandidaten obliegt ausschließlich dem Arbeitgeber. Es besteht kein Anspruch auf Einstellung des Empfohlenen. Das Programm wird von der kbo-Lech-Mangfall-Klinik initiiert und ist freiwillig. Auf eine Fortführung des Programms besteht kein Rechtsanspruch. Die im Antragsformular erhobenen personenbezogenen Daten werden alleine zum Zwecke der weiteren Bearbeitung im Sinne des Prämienprogramms verarbeitet. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Diese Einwilligung erfolgt freiwillig und kann jederzeit ohne Angaben von Gründen zurückgezogen werden.
Teilnahmebedingungen
1. Wer darf empfehlen?
Am Prämienprogramm teilnehmen dürfen alle Mitarbeitenden der kbo-Lech-Mangfall-Kliniken, die ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis haben und sich in einem aktiven Teilzeit- oder Vollzeitarbeitsverhältnis befinden. Auch Auszubildende sowie Praktikantinnen und Praktikanten sind teilnahmeberechtigt. Mitarbeitende, die vor der Auszahlung der Prämie aus dem Unternehmen ausscheiden, haben keinen Anspruch auf die Prämie.
2. Für welche Stellen gilt das Prämienprogramm?
Die Prämie in Höhe von 1.000 Euro gilt ausschließlich für die erfolgreiche Empfehlung von examinierten Pflegefachkräften im angegebenen Aktionszeitraum. Voraussetzung für die Auszahlung der vollen Prämie ist eine Beschäftigung mit einem Stellenumfang von mindesten 75 Prozent. Bei einem geringeren Stellenumfang wird die Prämie anteilig ausgezahlt. Pflegehilfskräfte oder Minijobber können im Rahmen dieses Prämienprogramms nicht empfohlen werden. Für die erfolgreiche Empfehlung aller weiteren teilnahmeberechtigten Berufsgruppen wird nach wie vor eine Prämie in Höhe von 500 Euro gezahlt.
3. Wie erfolgt die Empfehlung?
Die Empfehlung erfolgt über das vorgesehene Empfehlungsformular. Berücksichtigt werden ausschließlich Empfehlungen, deren Formular spätestens zum Zeitpunkt der Einstellung in der Personalabteilung eingegangen ist.
4. Aktionszeitraum
Die erhöhte Prämie in Höhe von 1.000 Euro wird ausschließlich für erfolgreiche Empfehlungen während des Aktionszeitraums ab sofort bis 31.03.2027 gewährt.
5. Zeitpunkt der Auszahlung
Voraussetzung für die Auszahlung der Prämie ist das erfolgreiche Bestehen der Probezeit durch den empfohlenen Mitarbeiter bzw. die empfohlene Mitarbeiterin. Die Auszahlung erfolgt mit der nächstfolgenden Gehaltsabrechnung.
6. Ausschlussfälle
Für Bewerberinnen und Bewerber, die sich bereits im Bewerbungsprozess befinden oder innerhalb der letzten zwölf Monate bei den kbo-Lech-Mangfall-Kliniken beschäftigt waren, besteht kein Prämienanspruch. Wird dieselbe Person von mehreren Mitarbeitenden empfohlen, ist ausschließlich die zuerst eingegangene Empfehlung prämienberechtigt. Pro eingestellter Person wird nur eine Empfehlungsprämie ausgezahlt. Ein Anspruch auf die Empfehlungsprämie besteht nicht, wenn das Arbeitsverhältnis vor Ablauf der Probezeit endet.
7. Steuerlicher Hinweis
Die Auszahlung erfolgt brutto und unterliegt dem gesetzlichen steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen.
8. Besondere Hinweise
Die Einstellung des empfohlenen Kandidaten obliegt ausschließlich dem Arbeitgeber. Es besteht kein Anspruch auf Einstellung des Empfohlenen. Das Programm wird von der kbo-Lech-Mangfall-Kliniken initiiert und ist freiwillig. Auf eine Fortführung des Programms besteht kein Rechtsanspruch.
9. Vertraulichkeit
Die im Antragsformular erhobenen personenbezogenen Daten werden alleine zum Zwecke der weiteren Bearbeitung im Sinne des Prämienprogramms verarbeitet. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Diese Einwilligung erfolgt freiwillig und kann jederzeit ohne Angaben von Gründen zurückgezogen werden.
10. Rechtsanspruch
Die kbo-Lech-Mangfall-Kliniken behalten sich vor, das Prämienprogramm jederzeit zu ändern oder zu beenden. Ein Rechtsanspruch auf die Durchführung des Programms besteht nicht.
Sie haben Fragen? Wir helfen gern weiter.
E-Mail: personal.LMK@kbo.de